Die Landsmannschaft der Donauschwaben –
Wegbereiter erfolgreicher Eingliederung
Die Landsleute, die sich am 8. Oktober 1952, wenige Monate nach der Bildung des neuen Südweststaates Baden-Württemberg, in der Gaststätte „Sanwald“ in Stuttgart zusammengefunden hatten, trugen sich mit der Absicht, eine stammesbezogene Heimatorganisation ins Leben zu rufen, die alle Teile in einer Landesorganisation zusammenfasst.
Dies unabhängig von den bereits in den Jahren 1949 und 1950 gegründeten Landsmannschaften, die sich auf der Basis der Grenzen von Trianon organisiert hatten.
Dieser Neugründung wurde auch spontan zugestimmt und zwar von Vertretern aus allen drei Nachfolgestaaten der einstigen Donaumonarchie in denen Donauschwaben beheimatet waren, Jugoslawien, Ungarn und Rumänien. So fanden sich unter den Initiatoren neben dem damaligen Bundesvorsitzenden der Landsmannschaft der Donauschwaben aus Jugoslawien, Dr. Adam Krämer, Ludwig Schumacher, der bei der Gründung der erste Geschäftsführende Landesvorsitzende wurde, auch Namen wie Max Albert (Ungarn) und Nikolaus Merle, Peter Maurus und Lothar Orendo-Hommenau (Rumänien/rumänisches Banat). Die dort angenommene Satzung war darüber hinaus auf die Aufnahme weiterer stammeszugehöriger Gruppen abgestimmt.
Der am Gründungstage des Landesverbandes in Stuttgart gewählte Vorstand hatte drei gleichberechtigte Vorsitzende und zwar aus je einem der drei Heimatländer. Für die Deutschen aus Jugoslawien wurde Ludwig Schumacher, für die Banater Schwaben Nikolaus Merle und für die Deutschen aus Ungarn Max Albert gewählt. Laut Satzung hatten sich die drei Vorsitzenden auf einen geschäftsführenden Vorsitzenden zu einigen. Sie einigten sich auf Ludwig Schumacher. Dem damals gegründeten Landesvorstand gehörten ferner Dr. Adam Krämer, Peter Maurus, Peter Haller, Konrad Klaar, Lothar Orendi-Hommenau und Jakob Wolf als Geschäftsführer an.
Neben diesem neu gegründeten Landesverband Baden-Württemberg gab es noch einen gleichnamigen Landesverband unter der Führung von Dr. Stefan Kraft, welcher noch vor dessen Tod in den neu gegründeten Landesverband aufging.
Aufgaben schon vor der Gründung
Schon vor der Gründung des Landesverbandes der Landsmannschaft der Donauschwaben 1952, hatten die sich gebildeten Verbände der Heimatvertriebenen der verschiedenen Herkunftsländer, die Hilfswerke der evangelischen und katholischen Kirchen und weitere Hilfsorganisationen, um die Unterbringung ihrer Landsleute, Beschaffung von Wohnraum, Familienzusammenführung und auch schon um deren Existenzgründungsmöglichkeiten nach Kräften bemüht. Das 1949 beschlossene Soforthilfegesetz, das Lastenausgleichsgesetz im Jahr 1952, das 1953 folgende Bundesvertriebenengesetz und nicht minder das Fremdrentengesetz, stellten die Organisation der Landsmannschaft der Donauschwaben vor Beratungs- und Hilfeleistungsaufgaben, die nur mit Hilfe vieler ehrenamtlicher Mitarbeiter bis in die Ortsvereine hinein bewältigt werden konnten. Hier war die Landsmannschaft der Donauschwaben mit Franz Hamm im Bundesinnenministerium, Leopold Egger, Ludwig Schumacher, Jakob Wolf, Josef Beer, Bert Reuter im Landesausgleichsamt und in der Heimatauskunftsstelle Jugoslawien leitende und die Interessen ihrer Landsleute wahrnehmende Vertreter unserer Landsmannschaft.
Bis Ende der 80er Jahre dauerte die Zuwanderung der in der Heimat, in Jugoslawien, verbliebenen Landsleute an. Sie mussten in Titos Vernichtungslagern, zu Zwangsarbeit verpflichtet oder aus der Zwangsarbeit aus Russland heimkehrend, ausharren, bis sie entlassen oder flüchtend das Land verlassen und meistens über Ungarn und Österreich nach Deutschland kommen konnten. Ihnen allen notwendige Hilfestellungen, die dazu notwendige Organisation vom Bundesverband, den Landesverbänden über die Bezirks-, Kreis- und Ortsverbände zu geben, war zunächst vordringlichste Aufgabe der Landsmannschaft.
Sie sind laut Satzung im Bundesverband und/oder im Landesverband aufgenommen und haben Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht in den unterschiedlichen Gremien. Sie sind wichtige Säulen in der Arbeit der Landsmannschaft und im Zusammenhalt des Volksstammes der Donauschwaben.
Gleiches ist auch von der Zusammenarbeit mit den Tanz- und Jugendgruppen zu sagen, mit denen von Anfang an ein einvernehmliches und gut funktionierendes Zusammenwirken besteht. Die Jugend und Trachtengruppen sind Repräsentanten donauschwäbischer Kultur und Brauchtums.
Hilfe und Förderung des Patenlandes Baden-Württemberg
Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat seit Gründung des Landes im Jahr 1952 ununterbrochen bis heute ihre Verbundenheit mit den Heimatvertriebenen und im besonderen mit den Donauschwaben bekundet und in vielfältiger Weise unterstützt und gefördert.
Verpflichtung gegenüber der donauschwäbischen Jugend
Als Landsmannschaft im Mutterland, stehen wir in der besonderen Pflicht, die donauschwäbische Jugend bei der Traditionspflege und den weltweiten Begegnungsreisen aktiv zu unterstützen. Dies erfordert Kontinuität und damit ein permanentes Engagement.
Die genannten Aufgaben, die vom Bundesverband und seinen Landesverbänden zu bewältigen sind, werden all unsere Kräfte bis ans Äußerste
erfordern. Wir werden diese Kraft gemeinsam und mit Hilfe und Unterstützung des Patenlandes Baden-Württemberg und der Patenstadt Sindelfingen aufbringen.